Dürfen Elektrogeräte bei Mietwohnungen (Waschmaschine, Herd, Spüler) sofort in voller Höhe abgesetzt werden. Wenn nicht, welche Nutzungsdauer wird angesetzt (5 Jahre???). Auf 10 Jahre zu verteilen wäre etwas kühn Danke für fachkundige Antworten!
Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
11.03.2015 15:20