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Verfasst von: Tom Essner am 16.09.2015 15:42
 


THEMA:  Grenzgänger

Meine Partnerin und ich (beide angestellt) planen uns ein Haus im benachbarten Bayern zu kaufen. Die Entfernung zum Arbeitsplatz in Österreich (Salzburg Stadt) beträgt 18km. Bleiben wir hierbei dann voll in Österreich steuerpflichtig, kranken-, und pensionsversichert?

Sind auch selbstständig verdiente Einkünfte (aus einer Vermietung einer Wohnung im Salzkammergut - Entfernung dann 70km) weiterhin in Österreich zu versteuern?

Wir freuen uns über ihre Hilfe,

mit besten Grüßen, Tom & Anne Essner

Verfasst von: Paul Hollaus am 17.09.2015 14:56
 


THEMA:  Grenzgänger

Hier ist zwischen Steuern und Sozialversicherung zu unterscheiden. Falls Sie die Voraussetzungen als "Grenzgänger" nach dem Doppelbesteuerungsabkommen erfüllen (wäre noch zu prüfen, allerdings anhand den von Ihnen gemachten Angaben wahrscheinlich), unterliegen Sie in Deutschland der Steuerpflicht (keine Steuerpflicht in Österreich). Betreffend der Sozialversicherung gibt es innerhalb der EU eine Verordnung die besagt (vereinfacht ausgedrückt), dass wenn Sie hauptsächlich in Österreich arbeiten (hier gibt es wieder einen Prozentsatz), Sie in Österreich der Sozialversicherungspflicht unterliegen. D.h zusammengefasst: Steuer in Deutschland, Sozialversicherung in Österreich.

Betreffend den Vermietungseinkünften (Wohnung): Diese bleiben in Österreich steuerpflichtig (d.h. es muss für die Vermietungseinkünfte in Österreich eine Steuererklärung eingereicht werden), und sind in Deutschland steuerfrei (müssen jedoch in der deutschen Steuererklärung angeführt werden).

Ich hoffe das hilft Ihnen weiter.

Paul Hollaus (www.hr-tax.at)

Verfasst von: Tom Essner am 18.09.2015 08:28
 


THEMA:  Grenzgänger

S.g. Herr Hollaus!

Ich möchte mich herzlich für Ihre Antwort bedanken, welche uns durchaus in der Entscheidungsfindung weiter hilft!!

mit besten Grüßen,

Tom & Anne Essner

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