Es ergeben sich aus obiger Frage mehrere Fragestellungen:
Gibt es in AT den Mittelpunkt der Lebensinteressen während dieses Jahres (d.h. z.B. Familie etc.)?
Welcher Beschäftigung wird nachgegangen? Nichtselbständige Beschäftigung in der Schweiz? Nichtselbständige Beschäftigung in AT? Irgendeine Form der Beschäftigung?
In der Schweiz benötigt man entsprechende Arbeitsbewilligungen/Aufenthaltstitel um dort arbeiten zu können; die Besteuerung im nichtselbständigen Bereich wird durch die Schweiz durchgeführt.
Grundsätzlich benötigt man im Land zumind. 183 Tage Aufenthalte um in diesem unbeschränkt steuerpflichtig zu werden (wenn mehrere Länder das Besteuerungsrecht haben). Ist man 1 Jahr überwiegend zB in der Schweiz, fällt lt. DBA der Schweiz das Recht auf unbeschränkte Besteuerung zu und es dürften die Schweiz etwaige Einkünfte aus AT mitversteuern und umgekehrt.
Die Wohnung an sich ist kein Besteuerungsgrund für das eine oder ander Land. Wesentlich ist die Ausgestaltung der Beschäftigung und die Dauer des Aufenthalts.
Interessant sind in diesen Fällen auch oft sozialversicherungsrechtliche Themen (Pensionsversicherung, Krankenversicherung etc.). |