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Verfasst von: Immo5000 am 30.01.2016 17:22
 


THEMA:  Immobilienertragssteuer?

Muss ich im folgenden Fall die Immobilienertragssteuer berechnen:

Kauf der Eigentumswohnung: Jänner 2013

Hauptwohnsitz bis Dezember 2015

also grundsätzlich ist der Tatbestand des 2jährigen Hauptwohnsitzes gegeben.

aber: teilvermietet mitte 2015 bis Februar 2016

Verkauf der Wohnung findet im März/april 2016 statt

Danke für die Antwort.

Verfasst von: Friedrich Jank am 31.01.2016 00:23
 


THEMA:  RE: Immobilienertragssteuer?
Steuerfrei ist die Veräußerung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen samt Grund und Boden, wenn es sich dabei um den Hauptwohnsitz der Steuerpflichtigen/des Steuerpflichtigen handelt. 


Der Hauptwohnsitz (Mittelpunkt der Lebensinteressen) ist wie bisher das Einfamilienhaus oder die Eigentumswohnung, in dem/der die Verkäuferin/der Verkäufer seit der Anschaffung und bis zur Veräußerung durchgehend für mindestens zwei Jahre gewohnt hat. 

Die Hauptwohnsitzbefreiung kommt auch dann zum Tragen, wenn die Verkäuferin/der Verkäufer innerhalb der letzten zehn Jahre (vor der Veräußerung) mindestens fünf Jahre durchgehend in diesem Haus oder dieser Wohnung als "Hauptwohnsitzer" gewohnt hat ("5 aus 10-Regelung").



In Ihrem Fall liegt KEINE Hauptwohnsitzbefreiung vor.
Verfasst von: Immo5000 am 01.02.2016 15:41
 


THEMA:  Immobilienertragssteuer?

danke für deine Meinung.

aber:

Es gilt eine Toleranzfrist von einem Jahr, sowohl was die Begründung des Haupwohnsitzes für die Befreiung nach der Zweijahresregelung anbelangt, als auch für die Aufgabe des Hauptzwohnsitzes für beide Tatbestände.

ich hatte meinen Hauptwohnsitz 2,5 Jahre bis zur Abmeldung. dann 5 Monate danach verkaufe ich die Wohnung. also eigentlich sollte ich in die Toleranzfrist für die Aufgabe des Hauptwohnsitzes fallen.

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