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Verfasst von: Chris am 12.11.2016 18:28
 


THEMA:  Anstellungsart

Liebe Steuerberater Mitglieder,

Ich bin mir nicht sicher welche Anstellungsart die passende für meine Situation ist.
Ich würde auf unbestimmte Zeit stundenbasiert Programmierarbeiten für ein Unternehmen erledigen.
Es handelt sich um kein konkretes Werk, sondern um eine fortlaufende Mitarbeit an der Entwicklung im Ausmaß von 10-20 Stunden/Woche
Ich arbeite von zu Hause aus und bin somit weder an Ort noch Zeit gebunden.
Wäre die stundenweise Abrechnung hierfür mit einer normalen Honorarnote für einen Werkvertrag möglich obwohl es kein eingentliches Werk (Zielschuldverschreibung) gibt? Wie machen das andere Unternehmer? Ich denke ein freier Dienstvertrag wäre in der Regel zu bürokratisch wenn es sich nur um kleinere Aufträge handelt.
Zusätzlich würde ich gelegentlich auch Werkvertráge fúr andere Unternehmen übernehmen und überlege daher die Gründung eines Einzelunternehmens.
Meine Sorge hierbei: Was ist wenn ich zu Beginn keine anderen Kunden habe, bzw dieses eine Unternehmen fur einen Großteil meines Umsatzes/Arbeitszeit verantwortlich ist. Kann ich dann Vorwürfe bzgl Scheinselbstständigkeit bekommen?

lg, Chris

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 13.11.2016 20:41
 


THEMA:  Anstellungsart

Ich kann mir gut vorstellen, dass in Ihrem Fall ein Werkvertrag möglich wäre.

Sie müssen dann auf alle Fälle einen Gewerbeschein lösen und bei der SVA Ihre Beiträge bezahlen.

Wenn Sie sich bei der WKO anmelden bekommen Sie dort  noch mehr Informationen zur Selbständigkeit.

Wir beraten Sie auch gerne:

01 533  16 37

www.steuerberatung-weiss.at

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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