D.h. man kann die Differenz der zu erwartenden endgültigen Beiträge für 2016 und der bereits bezahlten Beiträge als Vorauszahlung leisten?
Zum Beispiel:
bezahlte Beiträge 2016: EUR 8.000,-
berechnete endgültige Beiträge für 2016: EUR 12.000,-
Mögliche Vorauszahlung: EUR 4.000,- |