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Verfasst von: Armin am 20.11.2017 16:03
 


THEMA:  Hauptwohnsitzbefreiung Immobilienertragsteuer

Ich habe eine Eigentumswohnung in der ich seit dem Kauf am 10.2010 bis 03.2016 meinen Hauptwohnsitz hatte. 03/2016 bin ich umgezogen (Hauptwohnsitz umgemeldet), da ich ein Haus gekauft habe.

Da ich meine Eigentumswohnung innerhalb der Toleranzfrist von einem Jahr nicht veräußert habe, meinte den Anwalt kann demnach die Hauptwohnsitzbefreiung (5 aus 10 Regelung) nich in Anspruch genommen werden.  

Stimmt das?

Vielen Dank im Voraus,

Verfasst von: C.S. am 22.11.2017 20:20
 


THEMA:  Hauptwohnsitzbefreiung Immobilienertragsteuer

Sehr geehrter Herr Armin,

die Hauptwohnsitzbefreiung gilt auch, wenn Sie innerhalb der letzten 10 Jahre mindestens 5 Jahre durchgängig als Hauptwohnsitz gedient hat und dieser aufgegeben wird. Da dies bei dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt zutrifft, ist diese anwendbar.

Für etwaige Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung (habe einige Immobilientransaktionen abgewickelt).

Mit freundlichen Grüßen

C S

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