Guten Morgen!
Ich möchte um einen Rat bezüglich folgender Situation bitte:
Als freier Dienstnehmer (stundenweise Abrechnung; selbständige Abführung von 13,8 % and Gebietskrankenkasse; Arbeitnehmer zahlt zusätzlich seinen Anteil) muss ich doch am Ende des Jahres eine Einkommensteuererklärung abgeben. Wird die Höhe der Einkommensteuer nachträglich auf die Gesamthöhe des Einkommen im Jahr berechnet und dann einmal gezahlt, oder muss ebenso wie bei der Sozialversicherung monatlich Steuer gezahlt werden? Oder vierteljährlich?
Wenn ich als Freier Dienstnehmer täglich etwa 120 km (hin+zurück) und dann nochmals Ubahn in die Arbeit fahre (also Wohnort Niederösterreich - Arbeitsstelle Wien), kann ich dann Reisekosten in der Steuererklärung anrechnen? oder pendlerpauschale?
Wenn ja, was muss ich schon im Vorhinein beachten (Fahrtenbuch für PrivatPKW?, Sammeln aller Tankrechnungen, Sammeln aller etwaigen Zug und Ubahnkarten) Wäre neben dem kmSatz von 0,36 Cent auch eine Monatskarte der Wiener Linien anrechenbar?
Entschuldigen sie die vielen Fragen - ich möchte mich nur vor Antritt der Stelle ausführlich informieren, damit es nachher keine Probleme gibt.
Vielen Dank für die Hilfe
Katja |
|