Hallo, mich würde brennend interessieren, wo man die nachträgliche Belastung durch die SVA deklarieren kann, nachdem man auch die selstständigkeit aufgegeben hat. Durch Sonderausgaben über die Arbeitnehmerveranlagung?
Konkret:
Selbstständig 2008
Unselbstständig ab 2009
Nachzahlung der SVA 2009 aufgrund der selbstständigkeit 2008
Frage: Wie bekomme ich die damals zu viel bezahlte Einkommenssteuer zurück.
Vielen Dank!
F. |